In Deutschland ist die Ausbildung zum Detektiv bisher nicht geregelt, da das Berufsbildungsgesetz die Bezeichnung und somit den Beruf des Detektivs nicht kennt. Eine gesetzliche Regelung der Ausbildung ist derzeit auch nicht geplant oder erkennbar. Sämtliche Bemühungen der Branche in diese Richtung sind bislang gescheitert. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass es den Berufsverbänden bisher nicht gelungen ist, eine gemeinsame Kampagne zu bilden. In Deutschland arbeiten etwa 900 bis 1000 Detektive.
Die IHK und andere Institute bieten allerdings Weiterbildungen an, die in Form von Wochenendseminaren, in einem Zeitraum von mehreren Monaten bis hin zu zwei Jahren, gehalten werden. Neben Seminaren, die auf eine Tätigkeit als Kaufhausdetektiv vorbereiten, gibt es ebenfalls die Bezeichnung "Geprüfter Detektiv".
Donnerstag, 15. Oktober 2009
Tätigkeitsbereiche von Privatermittlern
Private Auftraggeber schalten Privatdetektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder anderen Familienangelegenheiten ein, also Angelegenheiten, die von der Polizei nicht als Straftat als solche bewertet werden. Von Unternehmen werden eher Wirtschaftsdetekteien eingesetzt. Wirtschaftsdetekteien haben sich auf Ermittlungen, Recherchen und Observationen im gewerblichen Bereich spezialisiert. Dazu gehören Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie die Überprüfung von Schuldnern. Immer häufiger ermitteln Detekteien auch in Sachen Patentrechtsverletzung. Eine Rechtsberatung darf nach dem RDG Rechtsdienstleistungsgesetz nicht durchgeführt werden. Dies darf nur durch einem Fachanwalt erfolgen.
Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Detektive benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.
In Großbritannien haben Detektive quasi-hoheitliche Aufgaben wie das Zustellen gerichtlicher Schreiben. In Deutschland ist das den Gerichtsvollziehern vorbehalten. Aus diesem Grund genießen britische Detektive einen weitaus besseren Ruf als ihre deutschen Kollegen.
Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Detektive benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.
In Großbritannien haben Detektive quasi-hoheitliche Aufgaben wie das Zustellen gerichtlicher Schreiben. In Deutschland ist das den Gerichtsvollziehern vorbehalten. Aus diesem Grund genießen britische Detektive einen weitaus besseren Ruf als ihre deutschen Kollegen.
Einen Privatermittler beauftragen
Bei der Beauftragung eines Detektivs kommt es zwischen dem Kunden und dem Detektiv in der Regel zu einem Dienstvertrag gemäß BGB. Das bedeutet, dass Detektive keinen Erfolg schulden, da dieser nicht garantiert werden kann.
Die Beauftragung eines Detektivs stellt in manchen Fällen eine Alternative zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Detektive werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen hat, zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über eine solche Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen.
Überwiegend wird der Detektiv jedoch in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig werden beziehungsweise nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts, zum Beispiel Schwarzarbeit trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.
Die Beauftragung eines Detektivs stellt in manchen Fällen eine Alternative zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Detektive werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen hat, zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über eine solche Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen.
Überwiegend wird der Detektiv jedoch in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig werden beziehungsweise nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts, zum Beispiel Schwarzarbeit trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.
Der Privatermittler in Deutschland
In Deutschland lautet die Berufsbezeichnung Privatdetektiv; Deutsche Detektive genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme und sind normale Gewerbetreibende, welche gem. § 38 (1)2. Gewerbeordnung dem überwachungsbedürftigen Gewerbe (Vertrauensgewerbe) zuzuordnen sind. Die Berufsbezeichnung "Detektiv" ist als solche nicht geschützt.
Begriffserklärung "Privatermittler"
Ein Detektiv (vom lateinischen detegere = entdecken, aufdecken) oder auch Privatdetektiv (Deutschland) bzw. Berufsdetektiv (Österreich) ist ein Privatermittler in Form einer Person, die im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen und ähnliches Erkenntnisse und Informationen dokumentiert; insbesondere von gerichtlich verwertbarem Beweismaterial.
Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des englischen private investigator oder private detective hervorgegangen. Da die Bezeichnung detective in englischsprachigen Ländern ein Dienstgrad beziehungsweise eine Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden war und ist, haben damalige Privatdetektive den Unterschied damit klarstellen wollen.
Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sogenannten Wirtschaftsdetektiv verstanden. Ein Detektiv kann selbstständig oder in einer Detektei als Angestellter arbeiten.
Detektive arbeiten mitunter am Rande der Legalität, da sie für ihre alltägliche Arbeit Daten benötigen, die sich häufig nur über graue Kanäle beschaffen lassen. Oft setzt auch die legale Beschaffung das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus (zum Beispiel Kfz-Halterermittlung), das nicht nachgewiesen werden kann. Auch während Observationen werden bisweilen diverse Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begangen.
Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des englischen private investigator oder private detective hervorgegangen. Da die Bezeichnung detective in englischsprachigen Ländern ein Dienstgrad beziehungsweise eine Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden war und ist, haben damalige Privatdetektive den Unterschied damit klarstellen wollen.
Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sogenannten Wirtschaftsdetektiv verstanden. Ein Detektiv kann selbstständig oder in einer Detektei als Angestellter arbeiten.
Detektive arbeiten mitunter am Rande der Legalität, da sie für ihre alltägliche Arbeit Daten benötigen, die sich häufig nur über graue Kanäle beschaffen lassen. Oft setzt auch die legale Beschaffung das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus (zum Beispiel Kfz-Halterermittlung), das nicht nachgewiesen werden kann. Auch während Observationen werden bisweilen diverse Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begangen.
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