Private Auftraggeber schalten Privatdetektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder anderen Familienangelegenheiten ein, also Angelegenheiten, die von der Polizei nicht als Straftat als solche bewertet werden. Von Unternehmen werden eher Wirtschaftsdetekteien eingesetzt. Wirtschaftsdetekteien haben sich auf Ermittlungen, Recherchen und Observationen im gewerblichen Bereich spezialisiert. Dazu gehören Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie die Überprüfung von Schuldnern. Immer häufiger ermitteln Detekteien auch in Sachen Patentrechtsverletzung. Eine Rechtsberatung darf nach dem RDG Rechtsdienstleistungsgesetz nicht durchgeführt werden. Dies darf nur durch einem Fachanwalt erfolgen.
Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Detektive benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.
In Großbritannien haben Detektive quasi-hoheitliche Aufgaben wie das Zustellen gerichtlicher Schreiben. In Deutschland ist das den Gerichtsvollziehern vorbehalten. Aus diesem Grund genießen britische Detektive einen weitaus besseren Ruf als ihre deutschen Kollegen.
Donnerstag, 15. Oktober 2009
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