Donnerstag, 15. Oktober 2009
Der Privatermittler in Deutschland
In Deutschland lautet die Berufsbezeichnung Privatdetektiv; Deutsche Detektive genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme und sind normale Gewerbetreibende, welche gem. § 38 (1)2. Gewerbeordnung dem überwachungsbedürftigen Gewerbe (Vertrauensgewerbe) zuzuordnen sind. Die Berufsbezeichnung "Detektiv" ist als solche nicht geschützt.
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